Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787

Instandhaltung = Prüfung, Wartung und Instandsetzung von RWA-Anlagen

Um die permanente Funktionstüchtigkeit und den Wert der eingebauten natürlichen Rauchabzugsanlage zu erhalten ist für diese

ruhende Sicherheitseinrichtung eine sachgemäße und sachgerechte Pflege und Wartung notwendig. Nur eine funktionierende NRA-

Anlage nützt der Personenrettung und dem Rauch-und Wärmeabzug im Brandfall. Diese ruhende Sicherheitseinrichtung ist aber auch

den normalen Umwelteinflüssen, wie der Korrosion durch aggressive Dämpfe und Luftfeuchtigkeit, der natürlichen Alterung und dem

Verschleiß sowie einer möglichen Unwetterbeschädigung ausgesetzt.

Dadurch kann eine versteckte Funktionsunfähigkeit im Brandfall auftreten. Auch deshalb ist eine regelmäßige Instandhaltung und

Überwachung erforderlich. Die erforderliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen,

Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben.

Bei unterlassener Wartung durch den Betreiber entstehen neben der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die

Behörden auch nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Rechtliche Prüfpflicht für Rauch- Und Wärmeabzugsanlagen (NRA)

Musterbauordnung

Der § 3 MBO ( Musterbauordnung ) schreibt vor, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen, zu ändern, und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht gefährdet werden. In Bezug auf den Brandschutz wird in § 17 BMO festgelegt, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen und instandzuhalten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Mensch und Tier möglich werden. Hieraus ist eine allgemeine Instandhaltungspflicht abzuleiten, die sich in allen Landesbauordnungen wiederspiegelt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Komponenten des baulichen Brandschutzes und umfasst auch die Instandhaltung, die Wartung und wenn nötig, die Reparatur von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

DIN 18 232

Die DIN 18 232 regelt die Anwendung, Auslegung und Dimension von RWA für eingeschossige Gebäude bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude und exakte Hinweise für die Häufigkeit von Prüf- und Wartungsmaßnahmen. Sie gilt sowohl für industriell genutzte, als auch für gewerbliche Gebäude. In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RA ( Rauchabzüge ) sowie ihre Betätigungs- , Steuer- und Öffnungselemente, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden.

VdS – Richtlinie 2098

Aufbauend auf die DIN 18 232 stellt der Sachversicherer weitgehende Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. In der VdS – Richtlinie 2098 wird zur Prüfung und Wartung ausgeführt. In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers mindestens jedoch jährlich müssen RWA sowie ihre Betätigungs-, Steuer- und Öffnungselemente, Energieleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit von einer Fachfirma geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. TPrüfVO vom 18. Dezember 2006 § 2, Prüfungen (1) Durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden:

DIN 31051

In dieser Norm ist festgelegt, was unter Instandhaltung zu verstehen ist, nämlich „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“ Allgemeine Bedingungen für Feuerversicherungen (AFB) Im § 7 der AFB wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder sonst noch auferlegten und vereinbarten Vorschriften zu beachten. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen und sich von der Regulierungszusage befreien.

Sanierung

Lichtbänder und Lichtkuppeln sind der Witterung direkt ausgesetzt und sollten regelmäßig gewartet werden, um Unwetter- und Hagelschäden schnell zu erkennen und später auftretende Frost- und Wasserschäden zu vermeiden. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter überprüfen Ihre Lichtbänder auf Witterungs- und Materialschäden, übernehmen den fachgerechten Austausch der beschädigten Lichtbänder oder Lichtkuppeln
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Feuerschutz Hinkel
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Instandhaltung = Prüfung, Wartung und

Instandsetzung von RWA-Anlagen

Um die permanente Funktionstüchtigkeit und den Wert der

eingebauten natürlichen Rauchabzugsanlage zu erhalten ist für

diese ruhende Sicherheitseinrichtung eine sachgemäße und

sachgerechte Pflege und Wartung notwendig. Nur eine

funktionierende NRA-Anlage nützt der Personenrettung und dem

Rauch-und Wärmeabzug im Brandfall. Diese ruhende

Sicherheitseinrichtung ist aber auch den normalen

Umwelteinflüssen, wie der Korrosion durch aggressive Dämpfe und

Luftfeuchtigkeit, der natürlichen Alterung und dem Verschleiß sowie

einer möglichen Unwetterbeschädigung ausgesetzt.

Dadurch kann eine versteckte Funktionsunfähigkeit im Brandfall

auftreten. Auch deshalb ist eine regelmäßige Instandhaltung und

Überwachung erforderlich. Die erforderliche Sorgfaltspflicht des

Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen,

Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben.

Bei unterlassener Wartung durch den Betreiber entstehen neben

der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die

Behörden auch nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA

noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Rechtliche Prüfpflicht für Rauch- Und

Wärmeabzugsanlagen (NRA)

Musterbauordnung

Der § 3 MBO ( Musterbauordnung ) schreibt vor, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen, zu ändern, und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht gefährdet werden. In Bezug auf den Brandschutz wird in § 17 BMO festgelegt, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen und instandzuhalten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Mensch und Tier möglich werden. Hieraus ist eine allgemeine Instandhaltungspflicht abzuleiten, die sich in allen Landesbauordnungen wiederspiegelt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Komponenten des baulichen Brandschutzes und umfasst auch die Instandhaltung, die Wartung und wenn nötig, die Reparatur von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

DIN 18 232

Die DIN 18 232 regelt die Anwendung, Auslegung und Dimension von RWA für eingeschossige Gebäude bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude und exakte Hinweise für die Häufigkeit von Prüf- und Wartungsmaßnahmen. Sie gilt sowohl für industriell genutzte, als auch für gewerbliche Gebäude. In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RA ( Rauchabzüge ) sowie ihre Betätigungs- , Steuer- und Öffnungselemente, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden.

VdS – Richtlinie 2098

Aufbauend auf die DIN 18 232 stellt der Sachversicherer weitgehende Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. In der VdS – Richtlinie 2098 wird zur Prüfung und Wartung ausgeführt. In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers mindestens jedoch jährlich müssen RWA sowie ihre Betätigungs-, Steuer- und Öffnungselemente, Energieleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit von einer Fachfirma geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. TPrüfVO vom 18. Dezember 2006 § 2, Prüfungen (1) Durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden:

DIN 31051

In dieser Norm ist festgelegt, was unter Instandhaltung zu verstehen ist, nämlich „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“ Allgemeine Bedingungen für Feuerversicherungen (AFB) Im § 7 der AFB wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder sonst noch auferlegten und vereinbarten Vorschriften zu beachten. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen und sich von der Regulierungszusage befreien.

Sanierung

Lichtbänder und Lichtkuppeln sind der Witterung direkt ausgesetzt und sollten regelmäßig gewartet werden, um Unwetter- und Hagelschäden schnell zu erkennen und später auftretende Frost- und Wasserschäden zu vermeiden. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter überprüfen Ihre Lichtbänder auf Witterungs- und Materialschäden, übernehmen den fachgerechten Austausch der beschädigten Lichtbänder oder Lichtkuppeln
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