Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787
 
 
 
  
Instandhaltung = Prüfung, Wartung und Instandsetzung von RWA-Anlagen 
  Um die permanente Funktionstüchtigkeit und den Wert der eingebauten natürlichen Rauchabzugsanlage zu erhalten ist für diese 
  ruhende Sicherheitseinrichtung eine sachgemäße und sachgerechte Pflege und Wartung notwendig. Nur eine funktionierende NRA-
  Anlage nützt der Personenrettung und dem Rauch-und Wärmeabzug im Brandfall. Diese ruhende Sicherheitseinrichtung ist aber auch 
  den normalen Umwelteinflüssen, wie der Korrosion durch aggressive Dämpfe und Luftfeuchtigkeit, der natürlichen Alterung und dem 
  Verschleiß sowie einer möglichen Unwetterbeschädigung ausgesetzt. 
  Dadurch kann eine versteckte Funktionsunfähigkeit im Brandfall auftreten. Auch deshalb ist eine regelmäßige Instandhaltung und 
  Überwachung erforderlich. Die erforderliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen, 
  Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben.
  Bei unterlassener Wartung durch den Betreiber entstehen neben der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die 
  Behörden auch nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.
  Rechtliche Prüfpflicht für Rauch- Und Wärmeabzugsanlagen (NRA)     
  Musterbauordnung
  Der § 3 MBO ( Musterbauordnung ) schreibt vor, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen, zu ändern, und instandzuhalten, dass 
  die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht 
  gefährdet werden. In Bezug auf den Brandschutz wird in § 17 BMO festgelegt, bauliche 
  Anlagen so anzuordnen, zu erreichen und instandzuhalten, dass der Entstehung und 
  Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame 
  Löscharbeiten und die Rettung von Mensch und Tier möglich werden. Hieraus ist eine 
  allgemeine Instandhaltungspflicht abzuleiten, die sich in allen Landesbauordnungen 
  wiederspiegelt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Komponenten des baulichen 
  Brandschutzes und umfasst auch die Instandhaltung, die Wartung und wenn nötig, die 
  Reparatur von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  DIN 18 232
  Die DIN 18 232 regelt die Anwendung, Auslegung und Dimension von RWA für 
  eingeschossige Gebäude bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude und 
  exakte Hinweise für die Häufigkeit von Prüf- und Wartungsmaßnahmen. 
  Sie gilt sowohl für industriell genutzte, als auch für gewerbliche Gebäude.
  In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, 
  müssen RA ( Rauchabzüge ) sowie ihre Betätigungs- , Steuer- und Öffnungselemente, 
  Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt 
  werden.
  VdS – Richtlinie 2098
  Aufbauend auf die DIN 18 232 stellt der Sachversicherer weitgehende Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. 
  In der VdS – Richtlinie 2098 wird zur Prüfung und Wartung ausgeführt.
  In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers mindestens jedoch jährlich müssen RWA sowie ihre Betätigungs-, 
  Steuer- und Öffnungselemente, Energieleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit von einer Fachfirma 
  geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden.
  TPrüfVO vom 18. Dezember 2006 § 2, Prüfungen
  (1) Durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden: 
  DIN 31051
  In dieser Norm ist festgelegt, was unter Instandhaltung zu verstehen ist, nämlich „Kombination aller technischen und administrativen 
  Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des 
  funktionsfähigen Zustandes der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“
  Allgemeine Bedingungen für Feuerversicherungen (AFB) 
  Im § 7 der AFB wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder sonst noch auferlegten und 
  vereinbarten Vorschriften zu beachten. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen und sich von 
  der Regulierungszusage befreien.
  Sanierung
  Lichtbänder und Lichtkuppeln sind der Witterung direkt ausgesetzt und sollten regelmäßig gewartet werden, um Unwetter- und 
  Hagelschäden schnell zu erkennen und später auftretende Frost- und Wasserschäden zu vermeiden.
  Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter überprüfen Ihre Lichtbänder auf Witterungs- und Materialschäden, übernehmen den 
  fachgerechten Austausch der beschädigten Lichtbänder oder Lichtkuppeln
 
 