Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787

Instandhaltung von Hydrantenanlagen nach DIN 14 462 und DIN 1988-600

Die regelmäßige Instandhaltung hat bei Feuerlöschanlagen eine besondere Bedeutung, denn im Brandfall hängen von der einwandfreien Funktion der Anlage unter Umständen Menschenleben und erhebliche Sachwerte ab. Bestehende Mängel an der Anlage fallen nicht sofort auf, da die Anlage nur im Brandfall genutzt wird. Eine regelmäßige und sorgfältige Instandhaltung mit präventiven Prüfungen und Maßnahmen ist daher unerlässlich. Aus diesen Gründen darf die Instandhaltung von Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Löschwasserleitungen Unter-und Oberflurhydranten nur durch Sachkundige nach DIN 14462 erfolgen. Diese sind befähigt Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend den DIN-Normen zuverlässig durchzuführen. Nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten ist es Aufgabe des Sachkundigen, einen Instandhaltungsaufkleber auszufüllen und an den Wandhydranten aufzukleben. Unsere Mitarbeiter sind alle entsprechend geschult und können sich durch einen Instandhaltungsausweis mit Lichtbild aus- und Ihre Befähigung nachweisen.

Was hat sich seit 2 Jahren geändert:

Die DIN 1988-600 enthält nun alle Regelungen bis zu dieser Löschwasserübergabestelle. Sie richtet ihren Fokus dabei auf die Absicherung der Trinkwasserinstallation gegen Einwirkungen aus Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, beinhaltet aber auch brandschutztechnische Regeln für das Leitungssystem vor der Löschwasserübergabestelle. DIN 14462 enthält dagegen nunmehr alle Regelungen ab der Löschwasserübergabestelle, sodass eine klare Abgrenzung beider Normen gegeneinander besteht. Lediglich die Löschwasserübergabestelle selbst wird in beiden Normen geregelt, wobei DIN 1988-600 die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Löschwasserübergabestellen definiert, während DIN 14462 mehr die Ausführung und Anforderungen regelt, aber auch Hinweise zur Auswahl von Anlagensystemen gibt. Die DIN 14462 wurde auch überarbeitet. Jetzt sind auch Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten im nicht-öffentlichen Bereich mit aufgenommen, da diese Anlagen in den verschiedenen Regelwerken bislang nur unzureichend geregelt waren. Hier war in der Praxis meist auf Vorgaben aus dem DVGW-Regelwerk verwiesen worden, wenngleich sich diese auf Hydranten im Netz des Wasserversorgers bezogen, das in der Regel eine völlig andere Durchströmung aufweist als derartige Anlagen und Rohrleitungssysteme auf privaten Grundstücken. Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Löschwasserleitungen unterliegen einer genau reglementierten Überprüfung: Anlagenart Wartungsumfang Wartungsfrist Löschwasseranlagen trocken Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung alle 2 Jahre durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. Wandhydrantenanlagen nass Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung jährlich durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. Füll- und Entleerungsstationen Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung halbjährlich Löschwassertrennstationen durch Sachkundigen bzw. befähigte Person jährlich Überflurhydranten/ Unterflurhydranten Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. *DIN 14462:2012-09 wird unter 4.1.4 Rohrleitungsdimensionierung in der Tabelle 2 - Geforderte Druchflussmengen und Drücke an der Entnahmearmatur Mindestwerte für den Durchfluss und Min. und Max. Fließdruck sowie Max. Ruhedruck für Wandhydranten und Über- und Unterflurhydranten vorgeschrieben.
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Instandhaltung von Hydrantenanlagen

nach DIN 14 462 und DIN 1988-600

Die regelmäßige Instandhaltung hat bei Feuerlöschanlagen eine besondere Bedeutung, denn im Brandfall hängen von der einwandfreien Funktion der Anlage unter Umständen Menschenleben und erhebliche Sachwerte ab. Bestehende Mängel an der Anlage fallen nicht sofort auf, da die Anlage nur im Brandfall genutzt wird. Eine regelmäßige und sorgfältige Instandhaltung mit präventiven Prüfungen und Maßnahmen ist daher unerlässlich. Aus diesen Gründen darf die Instandhaltung von Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Löschwasserleitungen Unter-und Oberflurhydranten nur durch Sachkundige nach DIN 14462 erfolgen. Diese sind befähigt Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend den DIN-Normen zuverlässig durchzuführen. Nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten ist es Aufgabe des Sachkundigen, einen Instandhaltungsaufkleber auszufüllen und an den Wandhydranten aufzukleben. Unsere Mitarbeiter sind alle entsprechend geschult und können sich durch einen Instandhaltungsausweis mit Lichtbild aus- und Ihre Befähigung nachweisen.

Was hat sich seit 2 Jahren geändert:

Die DIN 1988-600 enthält nun alle Regelungen bis zu dieser Löschwasserübergabestelle. Sie richtet ihren Fokus dabei auf die Absicherung der Trinkwasserinstallation gegen Einwirkungen aus Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, beinhaltet aber auch brandschutztechnische Regeln für das Leitungssystem vor der Löschwasserübergabestelle. DIN 14462 enthält dagegen nunmehr alle Regelungen ab der Löschwasserübergabestelle, sodass eine klare Abgrenzung beider Normen gegeneinander besteht. Lediglich die Löschwasserübergabestelle selbst wird in beiden Normen geregelt, wobei DIN 1988-600 die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Löschwasserübergabestellen definiert, während DIN 14462 mehr die Ausführung und Anforderungen regelt, aber auch Hinweise zur Auswahl von Anlagensystemen gibt. Die DIN 14462 wurde auch überarbeitet. Jetzt sind auch Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten im nicht-öffentlichen Bereich mit aufgenommen, da diese Anlagen in den verschiedenen Regelwerken bislang nur unzureichend geregelt waren. Hier war in der Praxis meist auf Vorgaben aus dem DVGW- Regelwerk verwiesen worden, wenngleich sich diese auf Hydranten im Netz des Wasserversorgers bezogen, das in der Regel eine völlig andere Durchströmung aufweist als derartige Anlagen und Rohrleitungssysteme auf privaten Grundstücken. Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Löschwasserleitungen unterliegen einer genau reglementierten Überprüfung: Anlagenart Wartungsumfang Wartungsfrist Löschwasseranlagen trocken Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung alle 2 Jahre durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. Wandhydrantenanlagen nass Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung jährlich durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. Füll- und Entleerungsstationen Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung halbjährlich Löschwassertrennstationen durch Sachkundigen bzw. befähigte Person jährlich Überflurhydranten/ Unterflurhydranten Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. *DIN 14462:2012-09 wird unter 4.1.4 Rohrleitungsdimensionierung in der Tabelle 2 - Geforderte Druchflussmengen und Drücke an der Entnahmearmatur Mindestwerte für den Durchfluss und Min. und Max. Fließdruck sowie Max. Ruhedruck für Wandhydranten und Über- und Unterflurhydranten vorgeschrieben.
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