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Instandhaltung von Hydrantenanlagen nach DIN 14 462 und DIN 1988-600
Die regelmäßige Instandhaltung hat bei Feuerlöschanlagen eine besondere Bedeutung, denn im
Brandfall hängen von der einwandfreien Funktion der Anlage unter Umständen Menschenleben
und erhebliche Sachwerte ab. Bestehende Mängel an der Anlage fallen nicht sofort auf, da die
Anlage nur im Brandfall genutzt wird. Eine regelmäßige und sorgfältige Instandhaltung mit
präventiven Prüfungen und Maßnahmen ist daher unerlässlich.
Aus diesen Gründen darf die Instandhaltung von Schlauchanschlusseinrichtungen /
Wandhydranten / Löschwasserleitungen Unter-und Oberflurhydranten nur durch Sachkundige
nach DIN 14462 erfolgen. Diese sind befähigt Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend den
DIN-Normen zuverlässig durchzuführen.
Nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten ist es Aufgabe des Sachkundigen, einen
Instandhaltungsaufkleber auszufüllen und an den Wandhydranten aufzukleben.
Unsere Mitarbeiter sind alle entsprechend geschult und können sich durch einen
Instandhaltungsausweis mit Lichtbild aus- und Ihre Befähigung nachweisen.
Was hat sich seit 2 Jahren geändert:
Die DIN 1988-600 enthält nun alle Regelungen bis zu dieser Löschwasserübergabestelle. Sie
richtet ihren Fokus dabei auf die Absicherung der Trinkwasserinstallation gegen Einwirkungen
aus Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, beinhaltet aber auch brandschutztechnische Regeln für das Leitungssystem vor der
Löschwasserübergabestelle.
DIN 14462 enthält dagegen nunmehr alle Regelungen ab der Löschwasserübergabestelle, sodass eine klare Abgrenzung beider
Normen gegeneinander besteht. Lediglich die Löschwasserübergabestelle selbst wird in beiden Normen geregelt, wobei DIN 1988-600
die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Löschwasserübergabestellen definiert, während DIN 14462 mehr die Ausführung und
Anforderungen regelt, aber auch Hinweise zur Auswahl von Anlagensystemen gibt.
Die DIN 14462 wurde auch überarbeitet. Jetzt sind auch Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten im nicht-öffentlichen
Bereich mit aufgenommen, da diese Anlagen in den verschiedenen Regelwerken bislang nur unzureichend geregelt waren.
Hier war in der Praxis meist auf Vorgaben aus dem DVGW-Regelwerk verwiesen worden, wenngleich sich diese auf Hydranten im Netz
des Wasserversorgers bezogen, das in der Regel eine völlig andere Durchströmung aufweist als derartige Anlagen und
Rohrleitungssysteme auf privaten Grundstücken.
Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Löschwasserleitungen unterliegen einer genau reglementierten Überprüfung:
Anlagenart
Wartungsumfang
Wartungsfrist
Löschwasseranlagen trocken
Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
alle 2 Jahre
durch Sachkundigen bzw. befähigte Person.
Wandhydrantenanlagen nass
Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
jährlich
durch Sachkundigen bzw. befähigte Person.
Füll- und Entleerungsstationen
Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
halbjährlich
Löschwassertrennstationen
durch Sachkundigen bzw. befähigte Person
jährlich
Überflurhydranten/ Unterflurhydranten
Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
durch Sachkundigen bzw. befähigte Person.
*DIN 14462:2012-09 wird unter 4.1.4 Rohrleitungsdimensionierung in der Tabelle 2 - Geforderte Druchflussmengen und Drücke an der Entnahmearmatur Mindestwerte für
den Durchfluss und Min. und Max. Fließdruck sowie Max. Ruhedruck für Wandhydranten und Über- und Unterflurhydranten vorgeschrieben.