Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787
 
 
 
  
Instandhaltung von Hydrantenanlagen nach DIN 14 462 und DIN 1988-600
  Die regelmäßige Instandhaltung hat bei Feuerlöschanlagen eine besondere Bedeutung, denn im 
  Brandfall hängen von der einwandfreien Funktion der Anlage unter Umständen Menschenleben 
  und erhebliche Sachwerte ab. Bestehende Mängel an der Anlage fallen nicht sofort auf, da die 
  Anlage nur im Brandfall genutzt wird. Eine regelmäßige und sorgfältige Instandhaltung mit 
  präventiven Prüfungen und Maßnahmen ist daher unerlässlich.
  Aus diesen Gründen darf die Instandhaltung von Schlauchanschlusseinrichtungen / 
  Wandhydranten / Löschwasserleitungen Unter-und Oberflurhydranten nur durch Sachkundige 
  nach DIN 14462 erfolgen. Diese sind befähigt Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend den 
  DIN-Normen zuverlässig durchzuführen.
  Nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten ist es Aufgabe des Sachkundigen, einen 
  Instandhaltungsaufkleber auszufüllen und an den Wandhydranten aufzukleben.
  Unsere Mitarbeiter sind alle entsprechend geschult und können sich durch einen 
  Instandhaltungsausweis mit Lichtbild aus- und Ihre Befähigung nachweisen.
  Was hat sich seit 2 Jahren geändert:
  Die DIN 1988-600 enthält nun alle Regelungen bis zu dieser Löschwasserübergabestelle. Sie 
  richtet ihren Fokus dabei auf die Absicherung der Trinkwasserinstallation gegen Einwirkungen 
  aus Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, beinhaltet aber auch brandschutztechnische Regeln für das Leitungssystem vor der 
  Löschwasserübergabestelle.
  DIN 14462 enthält dagegen nunmehr alle Regelungen ab der Löschwasserübergabestelle, sodass eine klare Abgrenzung beider 
  Normen gegeneinander besteht. Lediglich die Löschwasserübergabestelle selbst wird in beiden Normen geregelt, wobei DIN 1988-600 
  die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Löschwasserübergabestellen definiert, während DIN 14462 mehr die Ausführung und 
  Anforderungen regelt, aber auch Hinweise zur Auswahl von Anlagensystemen gibt.
  Die DIN 14462 wurde auch überarbeitet. Jetzt sind auch Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten im nicht-öffentlichen 
  Bereich mit aufgenommen, da diese Anlagen in den verschiedenen Regelwerken bislang nur unzureichend geregelt waren. 
  Hier war in der Praxis meist auf Vorgaben aus dem DVGW-Regelwerk verwiesen worden, wenngleich sich diese auf Hydranten im Netz 
  des Wasserversorgers bezogen, das in der Regel eine völlig andere Durchströmung aufweist als derartige Anlagen und 
  Rohrleitungssysteme auf privaten Grundstücken. 
  Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Löschwasserleitungen unterliegen einer genau reglementierten Überprüfung:
  Anlagenart
  Wartungsumfang
  
  Wartungsfrist
  Löschwasseranlagen trocken
  Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
  alle 2 Jahre
  
  durch Sachkundigen bzw. befähigte Person.
  Wandhydrantenanlagen nass
  Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
  jährlich
  
  durch Sachkundigen bzw. befähigte Person.
  Füll- und Entleerungsstationen
  Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
  halbjährlich 
  Löschwassertrennstationen
  durch Sachkundigen bzw. befähigte Person
   jährlich
  Überflurhydranten/ Unterflurhydranten
  Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung
  
  durch Sachkundigen bzw. befähigte Person.
  
  *DIN 14462:2012-09 wird unter 4.1.4 Rohrleitungsdimensionierung in der Tabelle 2 - Geforderte Druchflussmengen und Drücke an der Entnahmearmatur Mindestwerte für 
  den Durchfluss und Min. und Max. Fließdruck sowie Max. Ruhedruck für Wandhydranten und Über- und Unterflurhydranten vorgeschrieben.
 
  
 