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Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIBt-Richtlinie und DIN 14677
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens
einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Für die Wartung und Prüfung sowie Instandsetzung von Feststellanlagen sind öffentlich-
rechtliche und ggf. privatrechtliche Bestimmungen zu beachten, z. B. die allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung als Verwendbarkeitsnachweis von Feststellanlagen, Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer
sowie Betriebs- und Wartungsanleitung des Anlagenherstellers.
Mit der DIN 14677 wird auch hier erstmalig ein Tauschzyklus für Brandmelder festgesetzt. Regelmäßige Austauschintervalle
sorgen dafür, dass die Feststellanlagen funktionsfähig und betriebsbereit sind.
Instandhaltungsmaßnahme
Instandhaltung (Austausch des Brandmelders)
Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation
Nach 5 Jahren
Brandmelder mit Verschmutzungskompensation (zB. ORS 142*)
Nach 8 Jahren
Brandmelder mit Herstellerangaben
Gemäß Angabe des Herstellers
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre
einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf
ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu
lassen, sofern im Zulassungsbescheid nicht eine kürzere Frist angegeben ist. Dazu gehören gegebenenfalls die Funktion der
Obertürschließer und Schließfolgeregeler.
Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt
werden. Sie behält ihren Wert aber nur durch uneingeschränkte Funktionsfähigkeit. Zu deren Erhalt und zur Minimierung der
Kosten, die durch schlecht oder nicht gewartete Anlagen entstehen, ist es geboten, regelmäßigen und fachgerechten Service
in Anspruch zu nehmen. Die durch einen Wartungsvertrag geregelte periodische Überwachung und Instandhaltung aller
Systemkomponenten einer Feststellanlage hat sich als wirtschaftliche Lösung mit berechenbaren Kosten bewährt.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind bei dem
Betreiber aufzubewahren.