Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787
Montage und Sanierung von RWA- Anlagen (NRA)
Rauch- und Wärmeabzüge dienen in der Hauptsache dem Schutz von Menschenleben und dem baulichen
Brandschutz. RWA schützen Menschenleben durch Entrauchung der Fluchtwege. RWA erleichtern die
Rettungs- und Löscharbeiten durch schnelleres Orten von Verletzten und Brandherden.
Wichtig ist die Dimensionierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) durch eine individuelle, objektbezogene und
ökonomische Planung die von Raumgröße, -höhe und -aufteilung, die von der Betriebsart sowie integrierten Löschsystemen
abhängig ist und mit den Grundsätzen der Vorschriften der zuständigen Brandschutzbehörden übereinstimmen muss.
Dies bieten wir durch die Zusammenarbeit mit einem namhaften Hersteller zu Ihrer vollsten Zufriedenheit an. Genauso wie
nachfolgend den vorgeschriebenen, funktionserhaltenden Service. Technisches Know-how und hochwertige Produkte sind eine
gute Basis für die Erfüllung individueller Kundenwünsche. Weil wir immer auch ein Stück Persönlichkeit in unseren Lösungen
sehen, ist die Beratung für uns wichtig.
Im Vordergrund steht dabei die Verqualmung der Fluchtwege einzuschränken, die Gebäudekonstruktionen und Einrichtungen
gegen große Hitze zu schützen. der Feuerwehr wird dadurch ein Schneller und gezielter Löschangriff ermöglicht.
Unsere Anlagen schützen Treppenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Einkaufszentren, Industriegebäude usw.
Dafür werden Lichtkuppeln und Pyramiden-Lichtkuppeln für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) in vielen Nenngrößen mit
Aufsatzkränzen aus GFK und Aluminium mit Elektromotorischer Auslösung oder CO² (Not) Auslösung eingesetzt.
Rauch- und Wärmeabzug nach DIN 18 232
DIN 18 232 gilt für die Aufgabe der Rauch- und Wärmefreihaltung von Räumen bei Bränden in Gebäuden als die allgemein
anerkannte Regel der Technik. Sie ist nicht auf Treppenräume anwendbar, weil dort ein Rauchverdünnungsprinzip verwendet
wird. Die Normreihe DIN 18 232 "Rauch- und Wärmefreihaltung" besteht zur Zeit aus folgenden Teilen, wobei sich zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch weitere Teile wie Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) für Treppenräume, Bewertungsverfahren für
Wärmeabzüge usw. in Vorbereitung befinden:
DIN 18 232-1: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Begriffe, Aufgabenstellung
DIN 18 232-2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) - Bemessung, Anforderungen und Einbau
DIN 18 232-3: Natürliche Rauchabzüge - Prüfungen
DIN 18 232-4: Wärmeabzüge (WA) - Prüfverfahren
DIN 18 232-5: Maschinelle Rauchabzüge (MRA)- Anforderungen, Bemessung
DIN V 18 232-6: Maschinelle Rauchabzüge - Anforderungen an die Einzelbauteile
Zuluft nach DIN 18232 und DIN EN 12101
In der überarbeiteten DIN 18232-2 hat die Zuluft besondere Beachtung gefunden. Denn die Zuluft ist unverzichtbar, da das
physikalische Gesetz des Abströmens von Energie aus einem Raum nur durch Nachströmen der Energie im unteren Bereich, also
Zuluft ausgeglichen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich in die raucharme Schicht impulsarm
eindringt, wenn möglich von beiden Seiten des Raumes.
Die Oberkante der obersten Zuluftöffnung bestimmt dann wesentlich den Abstand zur Rauchschicht. Bei Öffnungen bis 1,25 m
Breite ist der Abstand 0,5 m zur Rauchschicht, bei breiteren Zuluftöffnungen 1,0 m zur Rauchschicht.
Die Zuluftfläche muss 1,5-mal größer sein als die aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im
Raum. Eine Reduzierung der Zuluftfläche zur Rauchabzugsfläche ist bis auf 1: 1 nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Alle Öffnungen im unteren Bereich können zur Zuluftnachführung hinzugerechnet werden, wenn sie eigenständig öffnen oder
zerstörungsfrei geöffnet werden können.
Die DIN gibt die rechnerischen Durchflußbeiwerte für die verschiedenen Zuluftöffnungen vor, und zwar für Dreh- oder Kippflügel,
Türen, Tore und Jalousien.
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