Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787

Feststellanlagen

Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse wie Rauchschutztüren und andere Abschlüsse, die selbstschließend sein müssen und verhindert das Ausbreiten von Brand- und Rauchgasen auf benachbarte Räume und Gebäude und schränken die Ausweitung des Feuers ein. Die Funktion von Schließmitteln ist kontrolliert unwirksam gemacht. Durch diese Funktionen sind andererseits barrierefreie Durchgänge für ungestörten Publikumsverkehr und reibungslose Betriebsabläufe z. B. in Hotels, Kindergärten, Krankenhäusern und Betrieben möglich. Im Normalfall hält der Feststeller, ein Elektromagnet, die Türe geöffnet. Das Publikum kann ungehindert passieren, Betriebsabläufe werden nicht durch ständiges Tür auf, Tür zu behindert. Brandmelder überwachen die kritischen Zonen. Tritt nun der Gefahrenfall ein, erkennen die Brandmelder völlig selbsttätig – bei Tag und bei Nacht, auch an Wochenenden und in arbeitsfreien Zeiten – selbst kleinste Konzentrationen von Rauch- und Brandgasen. Sie geben Ihre Meldung sofort an einen Rauchschutzschalter weiter. Dieser stoppt die Stromzufuhr zum Elektromagnet und der Türschließer schließt die Tür (Feuerschutzabschlüsse) automatisch und völlig selbsttätig. Die Ausbreitung der hochgiftigen Rauch- und Brandgase ist wirkungsvoll unterbunden. Befinden sich noch Personen in der Brandregion, können diese durch die Türen entkommen, der Türschließer sorgt nach jedem Durchgang zuverlässig für rauchdicht verschlossene Türen.
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse bestehen grundsätzlich aus mehreren Komponenten: Den Feststelleinrichtungen (Ankerplatte und Haftmagnete), die die Türen im Normalbetrieb offen halten. Bei Alarm oder bei manueller Auslösung geben sie die Türen frei. Den Brandmeldern, die hauptsächlich als optische Rauchmelder installiert werden. Sie überwachen die Rauchgaskonzentration im Raum. Steigt diese an, schalten die Brandmelder in den Alarmzustand und einer Energieversorgung (Netzgerät) Feuerschutztüren und -tore sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse, entsprechend DIN 4102-5. Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. (Informationen zum Zulassungsverfahren für Feststellanlagen Fassung August 2012) In den jeweiligen Zulassungen ist festgelegt, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden müssen.
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Feuerschutz Hinkel
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Feststellanlagen

Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse wie Rauchschutztüren und andere Abschlüsse, die selbstschließend sein müssen und verhindert das Ausbreiten von Brand- und Rauchgasen auf benachbarte Räume und Gebäude und schränken die Ausweitung des Feuers ein. Die Funktion von Schließmitteln ist kontrolliert unwirksam gemacht. Durch diese Funktionen sind andererseits barrierefreie Durchgänge für ungestörten Publikumsverkehr und reibungslose Betriebsabläufe z. B. in Hotels, Kindergärten, Krankenhäusern und Betrieben möglich. Im Normalfall hält der Feststeller, ein Elektromagnet, die Türe geöffnet. Das Publikum kann ungehindert passieren, Betriebsabläufe werden nicht durch ständiges Tür auf, Tür zu behindert. Brandmelder überwachen die kritischen Zonen. Tritt nun der Gefahrenfall ein, erkennen die Brandmelder völlig selbsttätig – bei Tag und bei Nacht, auch an Wochenenden und in arbeitsfreien Zeiten – selbst kleinste Konzentrationen von Rauch- und Brandgasen. Sie geben Ihre Meldung sofort an einen Rauchschutzschalter weiter. Dieser stoppt die Stromzufuhr zum Elektromagnet und der Türschließer schließt die Tür (Feuerschutzabschlüsse) automatisch und völlig selbsttätig. Die Ausbreitung der hochgiftigen Rauch- und Brandgase ist wirkungsvoll unterbunden. Befinden sich noch Personen in der Brandregion, können diese durch die Türen entkommen, der Türschließer sorgt nach jedem Durchgang zuverlässig für rauchdicht verschlossene Türen.
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse bestehen grundsätzlich aus mehreren Komponenten: Den Feststelleinrichtungen (Ankerplatte und Haftmagnete), die die Türen im Normalbetrieb offen halten. Bei Alarm oder bei manueller Auslösung geben sie die Türen frei. Den Brandmeldern, die hauptsächlich als optische Rauchmelder installiert werden. Sie überwachen die Rauchgaskonzentration im Raum. Steigt diese an, schalten die Brandmelder in den Alarmzustand und einer Energieversorgung (Netzgerät) Feuerschutztüren und -tore sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse, entsprechend DIN 4102-5. Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. (Informationen zum Zulassungsverfahren für Feststellanlagen Fassung August 2012) In den jeweiligen Zulassungen ist festgelegt, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden müssen.
seit 1991