Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787
Feststellanlagen
Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse wie Rauchschutztüren und andere
Abschlüsse, die selbstschließend sein müssen und verhindert das Ausbreiten von Brand- und Rauchgasen
auf benachbarte Räume und Gebäude und schränken die Ausweitung des Feuers ein.
Die Funktion von Schließmitteln ist kontrolliert unwirksam gemacht.
Durch diese Funktionen sind andererseits barrierefreie Durchgänge für ungestörten Publikumsverkehr und
reibungslose Betriebsabläufe z. B. in Hotels, Kindergärten, Krankenhäusern und Betrieben möglich. Im
Normalfall hält der Feststeller, ein Elektromagnet, die Türe geöffnet. Das Publikum kann ungehindert
passieren, Betriebsabläufe werden nicht durch ständiges Tür auf, Tür zu behindert.
Brandmelder überwachen die kritischen Zonen.
Tritt nun der Gefahrenfall ein, erkennen die Brandmelder völlig selbsttätig – bei Tag und bei Nacht, auch
an Wochenenden und in arbeitsfreien Zeiten – selbst kleinste Konzentrationen von Rauch- und
Brandgasen. Sie geben Ihre Meldung sofort an einen Rauchschutzschalter weiter.
Dieser stoppt die Stromzufuhr zum Elektromagnet und der Türschließer schließt die Tür
(Feuerschutzabschlüsse) automatisch und völlig selbsttätig. Die Ausbreitung der hochgiftigen Rauch- und
Brandgase ist wirkungsvoll unterbunden. Befinden sich noch Personen in der Brandregion, können diese
durch die Türen entkommen, der Türschließer sorgt nach jedem Durchgang zuverlässig für rauchdicht
verschlossene Türen.
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse bestehen
grundsätzlich aus mehreren Komponenten:
Den Feststelleinrichtungen (Ankerplatte und Haftmagnete),
die die Türen im Normalbetrieb offen halten.
Bei Alarm oder bei manueller Auslösung geben sie die Türen
frei. Den Brandmeldern, die hauptsächlich als optische
Rauchmelder installiert werden. Sie überwachen die
Rauchgaskonzentration im Raum. Steigt diese an, schalten
die Brandmelder in den Alarmzustand und einer
Energieversorgung (Netzgerät) Feuerschutztüren und -tore
sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse, entsprechend
DIN 4102-5.
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt) zugelassen werden.
(Informationen zum Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
Fassung August 2012)
In den jeweiligen Zulassungen ist festgelegt, wie
Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und
gewartet werden müssen.